Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, ab 16 Jahren.
Die Klasse L berechtigt zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h (mit Anhänger nur bis 25 km/h). Ebenfalls erfasst sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h. In der ländlich geprägten Region rund um Eutin und die Holsteinische Schweiz ist L gerade für junge Leute auf dem Hof wichtig.
Mindestalter 16 Jahre. Du brauchst Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs.
Die Theorie umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff plus 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Eine praktische Ausbildung ist nicht erforderlich, es gibt keine praktische Prüfung.
Klasse L ist in der Klasse B bereits enthalten. Wer sie eigenständig braucht, etwa für die Landwirtschaft, lernt bei der Fahrschule Rahlf in Eutin kompakt die Theorie. Für schnellere Trecker bis 60 km/h ist die Klasse T die passende Erweiterung.
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